
Die Debatte im Bundestag zur pandemiebedingten Lage in der deutschen Veranstaltungswirtschaft hat „der vergessenen Branche“ genauso wenig geholfen wie das Sonderprogramm der Regierung für den November-Lockdown. Das ist jedenfalls die Ansicht beim Aktionsbündnis #AlarmstufeRot.
Die Regierung hat ein Sonderprogramm aufgesetzt, das unmittelbar nach der Demonstration von #AlarmstufeRot am Mittwochabend vergangener Woche kommuniziert wurde. Beides ist nach Aussage eines Sprechers aus dem Aktionsbündnis #AlarmstufeRot „dennoch kein Grund zur Freude für die Menschen in der deutschen Veranstaltungswirtschaft“.
Eine immense Schwachstelle des Sonderprogramms besteht darin, dass mittelbar betroffene Dienstleister nicht berücksichtigt werden. Soloselbständige, Einzelunternehmer und mittelständische Unternehmen gehen demnach leer aus. Denn wenn eine Veranstaltung nun ausfällt, etwa ein Konzert, wird der Veranstalter entschädigt. Nicht berücksichtigt sind allerdings Menschen, die beispielsweise die Bühne liefern und aufbauen, das Licht und die Tonanlage installieren und steuern. Der Veranstaltungsausfall ist für sie genauso schädigend wie für den Hauptorganisator. Sie werden im aktuellen Sonderprogramm im Stich gelassen.
Weiterhin wird kritisiert, dass Betriebe mit mehr als 249 Mitarbeitern noch immer nicht im Programm berücksichtigt sind. Der vorgesehene Bezugszeitraum für die Berechnung der Entschädigung ist mit einem Monat, nämlich dem November 2019, an den Realitäten der Veranstaltungswirtschaft vorbeigeplant. Nötig ist es, mindestens den Quartalsdurchschnitt zugrunde zu legen.
Abschließend ist es zwingend erforderlich, dass Entschädigungszahlungen im Rahmen des aktuellen Sonderprogramms bei Soloselbständigen und Einzelunternehmen nicht von der Grundsicherung abgezogen werden. #AlarmstufeRot ruft die Regierung dringend zur Nachschärfung der aktuellen Beschlüsse auf.