Start News #AlarmstufeRot: Wie geht es nun weiter?

#AlarmstufeRot: Wie geht es nun weiter?

Der BlachReport thematisiert im Editorial der aktuellen Ausgabe 19-2020 die Großkundgebung #AlarmstufeRot in Berlin und fragt nach den nächsten Schritten (hier lesen).

Viele tausend Teilnehmer aus allen Bereichen der Veranstaltungswirtschaft verzeichneten die Veranstalter bei der Großkundgebung #AlarmstufeRot in Berlin. Mit der Aktion konnte eindringlich auf die desolate Lage der Branche im Zuge der Covid-19 Pandemie aufmerksam gemacht werden. Regierungsvertreter und Bundestagsabgeordnete aus fast allen politischen Lagern gaben Statements ab und versicherten ihre Unterstützung für die akuten Probleme in diesem Wirtschaftszweig. Prominente Künstler wie Herbert Grönemeyer, Till Brönner oder auch BossHoss leisteten Unterstützung beim Rettungsdialog auf der Bühne am Brandenburger Tor. Alle wichtigen Medien bis zur Hauptausgabe der Tagesschau haben umfangreich berichtet. Frage: Warum eigentlich erst jetzt? Nächste Frage: Wie geht es nun weiter?

Ziel der Aktivitäten war es und bleibt es, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung geeignete Maßnahmen ergreifen, um zeitnah die Pleite- und Entlassungswelle in einer ganzen Branche aufhalten zu können. Es geht um das wirtschaftliche Überleben von über einer Million Beschäftigten. Geeignete Maßnahmen wie Überbrückungsprogramme für alle Unternehmensgrößen, Anpassungen der Kreditprogramme, Ausweitungen beim steuerlichen Verlustrücktrag, Flexibilisierungen der Kurzarbeiterregelungen oder auch Anpassungen der EU-Beihilferahmen inklusive direkter Hilfen für die Veranstaltungs- und Messewirtschaft wurden genannt. Die Anforderungen an Hilfe und Unterstützung sind aber nicht gleich, da sowohl kleine und große mittelständische Unternehmen als auch – sogar mehrheitlich – Solo-Selbständige betroffen sind.

Fakt ist, dass die Zeit drängt. Die meisten Solo-Selbständigen sind seit Monaten ohne Einkünfte. „Hartzen“ kann da nur die letzte Möglichkeit vor der finalen finanziellen Grätsche sein. Und die in Berlin vorgestellten Ergebnisse aus dem Gutachten von Prof. Dr. Foroud Shirvani, Inhaber des Bonner Lehrstuhls für Öffentliches Recht, dass ein Veranstaltungsverbot ohne Entschädigung ein Verstoß gegen die Verfassung darstellt und Entschädigungen vielleicht eingeklagt werden können, hilft in der aktuellen Situation auch nicht weiter.

Zu befürchten ist, dass zumindest kurzfristig keine Besserung in Sicht ist.

Der BlachReport 19-2020 steht auf Mediaboard.One zur Verfügung.