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Wird die Musterveranstaltung Back to Live mit Covid-19-Test untersagt?

Die Stadt Offenbach hat am 9. Juli die Initiatoren der Veranstaltungsserie „Back to Live“ darauf hingewiesen, die geplante Musterveranstaltung in der Offenbacher Fredenhagen-Halle untersagen zu müssen, sollte der vorgeschriebene Sicherheitsabstand – trotz Covid-19-Test – nicht eingehalten werden. Derweil kämpfen die Initiatoren und der Famab Kommunikationsverband weiterhin für ihr Konzept. „Wir haben mit der Stadt Offenbach gute Gespräche geführt und werden diese auch fortsetzen. Die Veranstaltung kann aufgrund der geltenden Verordnung nicht stattfinden, in der unser Konzept einer Vorab-Testung aller Veranstaltungsteilnehmenden nicht berücksichtigt ist. Leider fehlt es bisher an der Bereitschaft, für unser Konzept eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen“, sagt Nico Ubenauf, Mit-Initiator von „Back to Live“ und Vorstand des Veranstaltungsunternehmens satis&fy AG. Gleichzeitig macht er klar: „Wir halten weiterhin an unserem Konzept fest und werden gegebenenfalls auch rechtliche Schritte prüfen, um eine Änderung in der derzeit geltenden Corona-Verordnung zu bewirken, damit die Veranstaltungswirtschaft eine weitere Option hat, Veranstaltungen durchzuführen.“ Die Musterveranstaltung mit 250 Gästen war für den 17. Juli in der Fredenhagen-Halle in Offenbach geplant.

Es wäre Deutschlands erste Musterveranstaltung mit Covid-19-Test gewesen – ohne Mundschutz und Mindestabstand und unter der medizinischen Begleitung von Prof. Dr. med. Klaus-Peter Hunfeld, Facharzt für Labormedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, sowie PD Dr. med. Frank-Albert Pitten, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin am Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle GmbH (iki) in Gießen. Dazu hätten sich die rund 250 geladenen Gäste aus der Veranstaltungsbranche am Morgen einem sogenannten PCR-Test unterzogen und bei einem negativen SARS-COV-2-Bescheid die Veranstaltung mit Diskussionsrunde am Abend besucht.

Die Stadt Offenbach hatte jedoch vergangenen Donnerstagabend die Veranstalter in einem Schreiben dazu aufgefordert, das Konzept der Rechtslage entsprechend anzupassen und verwies darauf, die Veranstaltung andernfalls zu untersagen. Kritikpunkt ist die derzeit geltende Mindestabstandsregel. Ubenauf: „Es ist eine Formalie, an der unser Konzept scheitert und die aus unserer Sicht leicht zu ändern wäre.“ Zur Vorbereitung der Musterveranstaltung haben die Initiatoren ein 70-Seiten starkes Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept erarbeitet. „Die Mediziner haben das Konzept begutachtet und für unbedenklich erklärt“, so Ubenauf. Und Christian Eichenberger, Mitinitiator und Vorstand der Party Rent Group betont: „Diese Musterveranstaltung sollte beispielhaft den Ausweg aus einer Präventionsstrategie bieten, die technisch und medizinisch nicht mehr aktuell ist, weil sie das Instrument der PCR-Schnelltests noch nicht kannte. Doch die Veranstaltung kann nun so nicht stattfinden, da sie mit der zu aktualisierenden Verordnung nicht in Einklang gebracht werden kann. Das ist paradox. In einigen Bundesländern sind inzwischen Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 Menschen ohne Testungen wieder erlaubt. Hier ist das Risiko ungleich höher.“

An der Testung hält auch PD Dr. med. Frank-Albert Pitten fest: „Die Fachwelt ist der festen Überzeugung, dass eine ‚frische‘, das heißt die tagesaktuelle PCR-Untersuchung, mit einer extrem hohen Sicherheit eine mögliche Infektiosität aller Teilnehmenden erkennen lässt. Das RKI akzeptiert im Rahmen der Einreise aus Risikogebieten sogar 48 Stunden alte Untersuchungen.“

Noch am vergangenen Freitag hatten die Initiatoren beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration im Eilverfahren um eine gemeinschaftliche Lösung gebeten. Der Ausgang scheint offen.